Sport in der Schwangerschaft – Welche Sportarten sind erlaubt und welche nicht?
Regelmäßige Bewegung und leichter Sport in der Schwangerschaft fördern die Gesundheit. Das ist gewiss kein Geheimnis und sicherlich jeder Schwangeren bekannt. Doch welche Sportarten eignen sich besonders während der Schwangerschaftszeit und vor welchen sollte zum eigenen Wohle und dem des Kindes besser Abstand genommen werden?
Warum Sport in der Schwangerschaft gut für die Gesundheit und dem Körper ist
Auch wenn ein bekanntes Sprichwort wortwörtlich aussagt „Sport ist Mord“, dürfte dennoch jedem bekannt sein, wie gesund regelmäßige Bewegung für den menschlichen Körper ist. Das sogar in vielerlei Hinsicht:
- Stressabbau
- Entspannung
- Muskelaufbau
- Ausdauersteigerung
- Stärkung des Immunsystems
Natürlich sind durch die Schwangerschaft andere Vorraussetzungen gegeben. Doch auch in diesem Zustand tragen sportliche Aktivitäten zur Gesundheit für die werdende Mutter und damit ebenfalls für ihr noch ungeborenes Kind bei. Folgende typische Schwangerschaftsbeschwerden lassen sich durch regelmäßigen Sport nicht nur lindern, sondern bestenfalls auch vollständig vorbeugen:
- Rückenschmerzen
- ständige Müdigkeit
- Verstopfung
- Wassereinlagerungen
- Präeklampsie (Bluthochdruck)
- Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
Außerdem trägt regelmäßige Bewegung dazu bei, das Bindegewebe zu straffen und gleichzeitig auch elastischer zu machen, was Schwangerschaftsstreifen entgegenwirkt.
Und allgemein führt Sport in der Schwangerschaft zu einem besseren Körpergefühl. Angesichts des nicht nur wachsenden Bauches, macht dies die tragende Last in aller Regel um einiges angenehmer für die Schwangere.
Geeignete Sportarten in der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft bieten sich diverse Sportarten an, die mit ihrer Bewegung zum Wohle der Gesundheit beitragen. Einige haben sich in zahlreichen Studien jedoch als besonders empfehlenswert herauskristallisiert:
- Schwimmen
- Wasser-Gymnastik
- Radfahren
- Wandern
- Walking
- Gymnastik
- Yoga
- Pilates
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass insbesondere Wassersportarten sehr geeignet für schwangere Frauen sind, da die Leichtigkeit im Wasser die in der Schwangerschaft sowieso schon stark beanspruchten Gelenke schont.
Ein Leistungssport sollte aus den genannten Sportarten jedoch nicht entstehen. Während des Schwangerschaftszeitraums sollten eher ruhigere Sportaktivitäten gewählt werden.
Sportarten von denen Schwangere besser Abstand nehmen sollten
Umgekehrt gibt es natürlich auch einige Sportaarten, von denen Schwangere besser Abstand nehmen sollten, können sie in der Schwangerschaft und damit auch dem Kind schaden:
- Basketball
- Volleyball
- Klettern
- Skifahren
- Inlineskaten
- Reiten
- Rudern
- Tennis
- Squash
- Gewichtheben
- Boxen bzw. Kampfsport
Grundsätzlich sollte auf jeglichen Extrem-Leistungssport während der Schwangerschaft verzichtet werden. Auch Sportarten, bei denen schwere Gewichte gehoben werden, sind für schwangere Frauen tabu.
Das Thema Joggen in der Schwangerschaft ist eher umstritten. Viele Frauen gehen den Ausdauersport zwar in der Frühschwangerschaft noch nach, jedoch wird es ungeübten Läufern nicht empfohlen, in der Schwangerschaftszeit damit anzufangen.
Im Zweifelsfall, sollte stets Rücksprache mit dem Frauenarzt oder der Hebamme gehalten werden, inwiefern sich eine bestimmte Sportart für einem persönlich eignet.
Wann Schwangerschaftssport verboten ist
Unter bestimmten Umständen kann Schwangerschaftssport aber auch schaden! Gründe, bei denen Sport mit äußerster Vorsicht und nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt zu genießen ist, sind:
- bei einer Risikoschwangerschaft
- bei einer Mehrlingsschwangerschaft
- bei einer Gebärmutterhalsverkürzung bzw. Muttermundschwäche
- bei vorzeitigen Wehen
- bei Blutungen
- bei einer vorausgegangenen Frühgeburt
- bei einer vorausgegangenen Fehlgeburt
- bei starkem Untergewicht oder Übergewicht
- bei einer Lungenerkrankung
- bei einer Herzerkrankung
- bei Blutarmut in der Schwangerschaft
- bei einer Schilddrüsenerkrankung
- bei Bluthochdruck
- bei Diabetes
Sofern seitens des behandelnden Arztes keine absolute Bettruhe angeordnet wurde, dürfte nach Rücksprache mit diesem in aller Regel nichts gegen tägliche Spaziergänge sprechen. Auf diese Weise bekommt der Körper zumindest etwas Bewegung.