Risikoschwangerschaft – Wann gilt man als Risikoschwangere?

Obwohl sich die Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen hierzulande auf Tiefstwert befinden, ist immer häufiger von einer Risikoschwangerschaft die Rede. Rund 80 Prozent aller werdenden Mütter gelten, dem Vermerk in ihrem Mutterpass zu urteilen, als Risikoschwangere. Demnach erfüllt lediglich eine von fünf die Kriterien einer risikofreien Schwangerschaft.

zerbrechlicher Babybauch

Wie ist es also möglich, dass trotz niedrigster Geburten- und Schwangerschaftskomplikationen, die Zahl der Risikoschwangerschaften dagegen derart in die Höhe schießt? Liegt es am diagnostischen Fortschritt, der mögliche Risiken viel früher erkennen lässt oder wollen die Frauenärzte wohlmöglich nur an den zusätzlichen Untersuchungen dazuverdienen?

Risiken und Folgen der Risikoschwangerschaft

Viele Frauen zucken vor Schreck zusammen, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass bei ihnen eine Risikoschwangerschaft besteht. Schnell machen sich Sorgen breit, es könne etwas mit dem Baby nicht stimmen. Meist ist die Angst jedoch unbegründet, da die Einstufung erst einmal nichts über den Ist-Zustand irgendwelcher Komplikationen, Entwicklungsstörungen oder akuten Gefahren aussagt.

Bei einer Risikoschwangerschaft besteht grundsätzlich erst einmal nur ein erhöhtes Risiko, da die Schwangere schematisch in eine Gruppe fällt, bei der statistisch eher mit Komplikationen zu rechnen ist, als bei einem völlig unauffälligen Befund.
So ist beispielsweise auch das Risiko, sich an einem Herd zu verbrennen höher, als wenn das Essen nur in der Mikrowelle aufgewärmt wird. Und auch wenn sich sicherlich schon jeder einmal verbrannt hat, ist wohl nur in Ausnahmefällen wirklich mehr passiert, schließlich haben wir schon als Kind gelernt, der Herd ist heiß und bedarf besonderer Vorsicht.

Zusätzliche Untersuchungen

Diese Vorsicht wahrt der Arzt durch zusätzliche Untersuchungen und Beobachtungen, die Risikoschwangeren gemäß der Mutterschaftsrichtlinien gesondert zustehen.

Während die gesetzlichen Krankenkassen gewöhnlich nur für die drei Vorsorgeuntersuchungen aufkommen, werden bei einer Risikoschwangerschaft auch die Kosten weiterführender notweniger Untersuchungen übernommen.

Zu diesen Zusatzuntersuchungen zählen unter anderem:

Über den Sinn und Zweck der erweiterten Untersuchungen hat der Frauenarzt natürlich aufzuklären. Außerdem bedarf die Durchführung, der ausdrücklichen Zustimmung durch die werdende Mutter.

Arbeiten als Risikoschwangere

Natürlich wird der Arzt oder die Hebamme entsprechende Tipps geben, um die Risiken einzudämmen. Dem Rat sollte zum Wohle des Kindes gefolgt werden!

Nur in äußerst schwerwiegenden und damit in sehr seltenen Fällen, wird im Zuge der Risikoschwangerschaft auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dies ist der Fall, wenn tatsächlich Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind besteht.

Die Lohnfortzahlung ist bei einem Arbeitsverbot für Risikoschwangere durch den Mutterschutzlohn im Mutterschutzgesetz geregelt und gesichert.

Kriterien einer Risikoschwangerschaft

Aber was sind nun eigentlich die Kriterien, nach denen eine Risikoschwangerschaft von einer gewöhnlichen differenziert wird? Folgende (unterschiedlich gewichtete) Faktoren, können eine Rolle bei der Risikoeinschätzung spielen:

  • Alter: bei Erstgebärenden unter 18 und über 35 Jahren, bei Spätgebärenden ab 40 Jahren
  • Vielgebärende: bei mehr als vier vorangegangenen Geburten
  • Komplikationen bei früheren Geburten: u. a. einer Frühgeburt, zwei oder mehreren vorausgegangenen Fehlgeburten
  • vorangegangene Kaiserschnitt-Geburt
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Rhesusfaktorunverträglichkeit
  • Bluthochdruck in der Schwangerschaft
  • Blutarmut (Anämie)
  • Gestose (Schwangerschaftsvergiftung)
  • Gebärmutterhalsschwäche (Cervixinsuffizienz)
  • Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
  • Übergewicht bei der Mutter (Adipositas)
  • starke seelische Belastungen
  • chronische Vorerkrankungen: u. a. Asthma, Diabetes, Epilepsie, Hepatitis, Herz-, Kreislauf-, Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen, sowie andauernde Blasenentzündungen
  • Erberkrankungen in der Familie
  • andauernder Medikamenten-, Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum
  • falsche Kindslage: Becken-, Quer- oder Steißlage
  • verzögerter oder übermäßiger Wachstum

Das Ergebnis der Risikobeurteilung wird auf den Seiten fünf und sechs im Mutterpass festgehalten.

Mehr Gewissheit statt Panik

Dass eine Risikoschwangerschaft nicht zwingend gleich auf etwas schlechtes hindeutet, sollte spätestens jetzt bekannt sein. Ein klärendes Gespräch mit dem Arzt wird aber in jedem Fall empfohlen. Dieser ist zur Aufklärung über die bestehenden Risiken verpflichtet.

Viele Schwangere erfreuen sich sogar an dem erweiterten Untersuchungsumfang, sorgt er nicht nur für mehr Gewissheit, sondern auch der ein oder anderen zusätzlichen visuellen Begegnung mit dem Baby im Mutterleib über Ultraschall.

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