Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Jede Schwangere hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung durch einen Frauenarzt und eine Hebamme. Die Inhalte der Untersuchungen sind gemäß der Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.

Schwangere bei der Vorsorgeuntersuchung

Gesetzlich besteht ein regelmäßiger Anspruch auf eine Voruntersuchung im Abstand von etwa vier Wochen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche (kurz: SSW) verkürzt sich der Untersuchungintervall alle zwei Wochen. Wird der errechnete Entbindungstermin überschritten, erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage, ab dem zehnten Tag sogar täglich.
Außerdem sieht der Gesetzgeber insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vor, deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse zu tragen hat.

Übersicht aller Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere

Sinn der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft ist es, Risiken bei Mutter und Kind (z. B. Schwangerschaftsdiabetes) frühestmöglich zu erkennen und ggf. zu behandeln.

Der Gesetzgeber sieht die in den Mutterschutzrichtlinien festgelegten Untersuchungen, bei einem Normalverlauf der Schwangerschaft, als völlig ausreichend. Dennoch gibt es auch zusätzliche, deren Kosten in der Regel von der Schwangeren selbst zu tragen sind. Über die Notwendigkeit kann sich seitens des Frauenarztes oder der Hebamme beraten werden.

Erstuntersuchung (5. bis 8. SSW)

Bei der Erstuntersuchung erhält die werdende Mutter in der Regel ihren Mutterpass. In diesem werden fortan alle Ergebnisse der Voruntersuchungen über die Mutter und das Baby eingetragen.
Außerdem wird der Arzt den erwarteten Geburtstermin und den bisherigen Schwangerschaftsfortschritt bestimmen.

Folgende Untersuchungen sind Bestandteil der Erstuntersuchung:

  • Bestimmung des Körpergewichtes
  • Abgabe einer Urinprobe (Test auf Bakterien, Eiweiß, Sediment und Zucker)
  • Blutabnahme zur Bestimmung der Blutgruppe und dem Rhesusfaktor. Außerdem Antikörpersuch-, Hepatitis B, Syphilis (LSR) und Röteln-Test. Auch der Hb-Wert wird bestimmt und die Erythrozyten gezählt.
  • Abtastung der Gebärmutter und des Muttermundes
  • Abstich des Muttermundes (Test auf Chlamydien)

Nicht Bestandteil der Leistungen nach den Mutterschutzrichtlinien sind folgende Untersuchungen, die optional und ohne Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Erstuntersuchung durchgeführt werden können:

1. Vorsorgeuntersuchung (9. – 12. SSW)

Die Schwangerschaftsuntersuchungen der ersten werden fortan bei jeder der kommenden Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Sie bestehen im einzelnen aus folgenden Untersuchungspunkten:

  • Bestimmung des Gewichts der Mutter
  • Abgabe einer Urinprobe (Test auf Bakterien, Eiweiß, Sediment und Zucker)
  • Messung des Blutdrucks
  • Abtastung des Muttermundes
  • Ertasten des Höhenstandes der Gebärmutter
  • Prüfung des Herzschlages
  • Ermittlung der Lage des Babys

Optional werden – je nach festgestellten Bedarf durch den Frauenarzt – auch folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Chorionzottenbiopsie (11. – 13. SSW)

Im Rahmen der ersten und folgender Vorsorgeuntersuchungen – jedoch nicht jeder – werden weitere Tests angeboten, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Leistungen sind. Die Kosten dieser optionalen Untersuchungen sind von der Schwangeren selbst zu tragen:

1. Ultraschalluntersuchung (9. – 12. SSW)

Im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung bzw. innerhalb der neunten bis zwölften Schwangerschaftswoche, steht auch die erste Ultraschalluntersuchung bei der werdenden Mutter an. Diese Untersuchung umfasst folgende Punkte:

  • Bestimmung der Größe (Scheitel-Steiß-Länge; kurz: SSL)
  • Berechnung des Geburtstermins
  • Feststellung der Lage des Babys
  • Früherkennung eventueller Erkrankungen

Außerdem kann während des ersten Ultraschalls auch festgestellt werden, ob es sich bei der Schwangerschaft um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

2. Vorsorgeuntersuchung (13. – 16. SSW)

Die Untersuchungen der zweiten Vorsorge umfassen im wesentlichen den Untersuchungspunkten der ersten Vorsorgeuntersuchung.

3. Vorsorgeuntersuchung (17. – 19. SSW)

Im Rahmen der dritten Vorsorgeuntersuchung wird zusätzlich ein zweiter Antikörper-Suchtest gemacht. Außerdem kann – sofern der Arzt Bedarf sieht – nach Rücksprache mit der Schwangeren auch eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden.

4. Vorsorgeuntersuchung (19. – 22. SSW)

Die vierte Vorsorgeuntersuchung ähnelt der ersten, jedoch umfasst sie auch die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung der andauernden Schwangerschaft.

2. Ultraschall-Screening (19. – 22. SSW)

Bei der vierten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung wird auch das zweite Ultraschall-Screening gemacht. Der Arzt untersucht dabei die bisherige Entwicklung des Kindes, indem er es ausmisst und mit Normkurven der fetalen Entwicklung verglicht. Außerdem werden die Nabelschnur, die Plazenta, der Gebärmutterhals, die Fruchtwassermenge und die Organe des Babys begutachtet.
Sofern es der Nachwuchs zulässt, kann der Frauenarzt außerdem das Geschlecht bestimmen.

Optional wird auch die Möglichkeit eines Doppler-Ultraschalls angeboten. Diese optionale Ultraschallleistung ist in der Regel kostenpflichtig für die werdende Mutter und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

5. Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung (23. – 25. SSW)

Auch die fünfte Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung umfasst im wesentlichen den Untersuchungspunkten der ersten. Sollte jedoch der Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes bestehen, wird der Frauenarzt einen oralen Glukosetoleranztest durchführen.

6. Vorsorgeuntersuchung (26. – 28. SSW)

Ist die Mutter Rhesus-negativ (Rhesusunverträglichkeit), dass Baby aufgrund der Blutgruppe des Vaters jedoch Rhesus-positiv, so wird der Arzt im Rahmen der sechsten Vorsorgeuntersuchung zu den übrigen Leistungen auch eine Anti-D-Prophylaxe vornehmen.

Durch das Anti-D-Immunglobulin soll eine mögliche Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind vorgebeugt werden. Diese Prophylaxe ist bei etwa zehn Prozent aller Schwangeren notwendig.

7. Vorsorgeuntersuchung (29. – 32. SSW)

Auch während des siebten Vorsorgetermins werden die mittlerweile gewohnten Schwangerschaftsuntersuchungen vorgenommen. Sofern kein ausreichender Impfschutz besteht, umfasst die Blutuntersuchung nun auch den Test auf Hepatitis B (HBsAG).

Außerdem werden ab nun auch die Herztöne des Kindes geprüft, sowie per CTG das mögliche Vorliegen frühzeitiger Wehen-Aktivitäten.

Fortan finden die Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen (bis zum errechneten Entbindungstermin) alle zwei Wochen statt.

3. Ultraschall-Untersuchung (29. – 32. SSW)

Im Zuge der siebten Vorsorgeuntersuchung, wird der Arzt auch das dritte und damit letzte Ultraschall Screening bei der werdenden Mutter machen. Wie auch schon zuvor, wird wieder das Baby vermessen und mit den Normalkurven verglichen, sowie die Plazenta und die Fruchtwassermenge untersucht.

8. Vorsorgeuntersuchung (34. – 35. SSW)

Gewohnt geht es auch mit der achten Vorsorgeuntersuchung weiter. Wie bereits vor zwei Wochen, wird auch werden auch wieder die Herztöne des Babys abgehört und mittels Wehenschreiber auf Vorliegen frühzeitiger Wehen geprüft.

9. Vorsorgeuntersuchung (36. – 37. SSW)

Fast ist es geschafft! Ein weiteres mal werden auch bei der mittlerweile neunten Vorsorge die bekannten Regeluntersuchungen vorgenommen.

Optional lässt sich nun auch mit einem Abstrich das Vorliegen von B-Streptokokken auszuschließen. Dieser Test ist jedoch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und daher für die bald werdende Mutter kostenpflichtig.

10. Vorsorgeuntersuchung (38. – 39. SSW)

Die Schwangerschaft neigt sich dem Ende. Bald ist es geschafft! Fast alle Vorsorgeuntersuchungen sind nach dieser zehnten überstanden.

Der Arzt wird den Muttermund genauer ertasten, um festzustellen, ob er sich vielleicht schon ein wenig geöffnet und sch der Geburtskanal bereits weiter verkürzt hat. Außerdem wird die Lage des Babykopfes untersucht.

11. Vorsorgeuntersuchung (40. SSW)

Es kann jeden Moment soweit sein! Ende der 40. Schwangerschaftswoche ist der errechnete Geburtstermin.

Sollte sich das Baby etwas Zeit lassen, wird der Arzt die Untersuchungen ab der 41. Woche auf alle zwei Tage und zehn Tage über Termin sogar auf täglich ausdehnen. Eventuell wird der Arzt zur Einleitung der Geburt raten, wenn es der gesundheitliche Zustand der Mutter oder des Kindes verlangt.

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