Geschlechtsbestimmung – Ab wann kann der Frauenarzt das Geschlecht erkennen?

Bereits kurz nach der freudigen Nachricht über die bestehende Schwangerschaft, stellt sich für viele Eltern die Frage nach dem Geschlecht. Wird es ein Mädchen oder ein Junge? Doch für eine sichere Geschlechtsbestimmung ist es bei der ersten Ultraschalluntersuchung in der Regel noch viel zu früh. Unter Umständen darf es der Frauenarzt aber auch noch gar nicht verraten, da ihm der Gesetzgeber es in der Frühschwangerschaft verbietet.

Schwangere stellt sich die Frage nach dem Geschlecht ihres Babys

Ab wann kann der Arzt das Geschlecht sehen?

Bereits während der Befruchtung steht das Geschlecht des Babys schon fest. Es wird von den Chromosomen des Mannes bestimmt, denn sein Spermium trägt entweder ein X- oder Y-Chromosom. Dagegen enthalten die Eizelle der Frau stets zwei X-Chromosomen. Bei der Chromosomen-Kombination XX ist immer ein Mädchen zu erwarten, bei XY dagegen ein Junge.

Die Entwicklung beider Geschlechter verläuft bist zur 7. Schwangerschaftswoche absolut identisch. Erst danach beginnen die unterschiedlichen Geschlechtsorgane sich auszubilden. Einen ersten Hinweis erhält der Frauenarzt aber erst ab etwa der 11. Schwangerschaftswoche. Hinweisgebend ist dabei eine Wölbung im Genitalbereich, die er über Ultraschall erkennen kann. Ihr Winkel gibt dem Arzt Aufschluss über das Geschlecht. Für eine sichere Geschlechtsbestimmung ist dieses Indiz jedoch nicht präzise genug.

Eltern müssen sich in der Regel noch bis zur zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche gedulden. Vorausgesetzt natürlich, dass Baby lässt einen Blick zwischen seinen Beinchen überhaupt zu.

Zuverlässigkeit der Geschlechtserkennung per Ultraschall

Die Zuverlässigkeit der Geschlechtserkennung über Ultraschall steigt mit Fortschritt der Schwangerschaft. In der 12. Schwangerschaftswoche liegt die Genauigkeit bei unter 50 Prozent. Eine Woche später steigt die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Geschlechtsvorhersage dagegen bereits auf etwa 80 Prozent.

Zum Zeitpunkt der zweiten Ultraschalluntersuchung (im Rahmen der normalen Schwangerschaftsvorsorge), gilt die Geschlechtsbestimmung als äußerst zuverlässig. Auch wenn es hin und wieder vorkommen mag, ist es eher untypisch, dass sich der Frauenarzt sich zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche mit dem Geschlecht irrt.

Geschlecht über Chromosom-Bluttest bestimmen

Auch im Rahmen des nicht invasive Verfahrens der pränatalen Diagnostik lässt sich das Kindesgeschlecht über einen Chromosom-Bluttest bestimmen. Das Ergebnis gilt als eindeutig.

Da die Pränataldiagnostik über die Vorsorge der Mutterschutzrichtlinien hinausgeht, werden die Kosten für den Bluttest jedoch nur bei einer medizinischen Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als reiner Test zur Geschlechtsbestimmung ist die Inanspruchnahme nicht vorgesehen.

Nicht alle Eltern wollen das Kindesgeschlecht vorher wissen

Natürlich gibt es auch Eltern, die das Geschlecht ihres Babys vorher überhaupt nicht wissen wollen. Stattdessen möchten sie sich lieber zur Geburt überraschen lassen.
Im Falle dieser Entscheidung sollte das dem Frauenarzt unbedingt vor jeder Ultraschalluntersuchung mitgeteilt werden, damit das Kindesgeschlecht nicht versehentlich bei den Untersuchungen verraten wird.

Die Bekanntgabe des Geschlechtes ist während der Frühschwangerschaft gesetzlich verboten

Unabhängig davon, ob Eltern das Geschlecht vor der Geburt erfahren wollen, ist es dem Frauenarzt durch den Gesetzgeber überhaupt verboten eine Auskunft darüber in der Frühschwangerschaft zu geben.
Geregelt ist dies in §15 des Gendiagnostikgesetz (kurz: GenDG). Es untersagt eine Bekanntgabe des Geschlechtes vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Das Gesetz soll davor schützen, dass die Geschlechtsauskunft bei einem Geschlechtswunsch missbräuchlich für einen Schwangerschaftsabbruch genutzt wird. Nach Ablauf der gesetzlichen Schweigepflicht (also mit Beginn der 13. Schwangerschaftswoche) wäre eine Abtreibung nicht mehr straffrei.

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