Pränataldiagnostik – Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft
Das Wohl ihres Kindes liegt den meisten Eltern schon vor der Geburt sehr zu Herzen und so wird alles getan, um ihm einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Während eine gesunde Lebensweise (vor und während der Schwangerschaft) und die regulären Untersuchungen nach den Mutterschutzrichtlinien sicherlich grundlegend sind, nehmen viele Schwangere auch die sogenannte Pränataldiagnostik in Anspruch.
Bei der Pränataldiagnostik handelt es sich um spezielle Untersuchungen, die über die reguläre Schwangerschaftsvorsorge hinausgeht. Bei diesen speziellen Vorsorgeuntersuchungen wird beim Ungeborenen Baby gezielt nach Indizien für mögliche Chromosom-Abweichungen, Fehlbildungen und erblich bedingte Erkrankungen gesucht.
Verfahren der pränatalen Diagnostik
Bei der pränatalen Diagnostik wird zwischen dem invasiven und nicht invasiven Verfahren differenziert.
Invasive Verfahren der pränatalen Diagnostik
Als invasiv werden diejenigen Untersuchungen bezeichnet, die mit einem Eingriff in den Körper der werdenden Mutter verbunden sind. Dazu zählen unter anderem die Plazenta-(Chorionzottenbiopsie) und die Nabelschnur-Punktion, sowie die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese).
Die invasiven Verfahren sind mit einem gewissen Fehlgeburtsrisiko verbunden, welches bei etwa einem halben bis zwei Prozent liegt. Der behandelnde Frauenarzt ist dazu verpflichtet, die Schwangere über mögliche Untersuchungsgefahren zu informieren.
Nicht invasive Verfahren der pränatalen Diagnostik
Im Gegensatz zu den invasiven, sind die nicht invasiven Untersuchungen mit keinem direkten Körpereingriff verbunden. Zur nicht-invasiven Diagnostik zählen demnach u. a. der Nackentransparenz-Test (Ultraschall-Untersuchung), sowie verschiedene Bluttests (Erst- & Zweittrimester-Tests, Chromosom-Bluttest, etc.).
Ist die Pränataldiagnostik sinnvoll?
Natürlich wollen viele werdende Eltern nur das beste für ihr Kind und versprechen sich von den pränataldiagnostischen Untersuchungen die Gewissheit, dass mit dem Ungeborenen alles in Ordnung ist oder ggf. bei bestimmten Krankheiten schon mit vorgeburtlichen Therapien beginnen zu können. Dennoch sollte stets im Hinterkopf behalten werden, dass die Testergebnisse der Pränataldiagnostik häufig nicht auf anhieb eindeutig und bei Befund oft nur wenig aussagekräftig sind, wie stark die Beeinträchtigung des Kindes nach der Geburt wirklich sein wird. Außerdem sind insbesondere manche der invasiven Untersuchungsverfahren nicht ohne Risiko und können das einer Fehlgeburt steigern.
Anbetracht dessen, dass die meisten Kinder gesund zur Welt kommen und viele Behinderungen erst im Laufe des Lebens – also nach der Geburt – entstehen, sieht die Vorsorge gemäß der Mutterschutzrichtlinien grundsätzlich erst einmal keinen Bedarf, soweit keine weiteren Anzeichen einer Erkrankung bestehen.
Über den Sinn oder Unsinn der pränatalen Diagnostik sollte jede Schwangere für sich entscheiden. Darüber, inwiefern eine Notwendigkeit besteht, sollte der behandelnde Frauenarzt beraten.
Kostenübernahme der Pränataldiagnostik
Da es sich bei den Untersuchungen der Pränataldiagnostik um eine über die Mutterschutzrichtlinien hinausgehende Vorsorge handelt, werden deren Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und sind damit von der Schwangeren selbst zu tragen.
Besteht dagegen ein konkreter Verdacht oder ergeben sich während der Untersuchungen Anzeichen, dass die Entwicklung des Kindes beeinträchtigt sein könnte, so zahlt unter diesen Umständen auch die Kasse für die (weiteren) Pränataldiagnostik-Untersuchung.
Frauen im Alter von über 35 Jahre sollten wissen, dass sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine Fruchtwasseruntersuchung in der Schwangerschaft haben. Die Untersuchungskosten hierbei werden (für anspruchsberechtigte Schwangere) von der Krankenkasse übernommen.