Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft

Viele Frauen fliegen schwanger in den Urlaub. Grundsätzlich spricht da auch nichts gegen. Dennoch gibt es einige Umstände, die einen Reiseantritt verhindern können. Praktisch natürlich, wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Aber greift diese überhaupt bei einer Schwangerschaft? Und erstattet diese im Bedarfsfall dann auch die Reisekosten des Partners?

Schwangere Frau im Urlaub am Strand

Reiserücktrittsversicherung für Schwangere

Eine Reiserücktrittsversicherung soll davor schützen, auf den Kosten für eine Urlaubsreise sitzen zu bleiben, wenn diese aus krankheitsbedingten (oder ähnlichen) Gründen nicht angetreten werden kann. Dazu zählen ebenfalls Schwangerschaftskomplikationen oder eine Geburt, weshalb die Rücktrittsversicherung insbesondere Schwangeren empfohlen wird.

Die Versicherung wird meist vom Reiseveranstalter selbst angeboten. Der Aufpreis ist für jede Reise individuell zu leisten.
Alternativ bietet es sich an, den Versicherungsschutz über Dritte, wie z. B. dem ADAC, zu beziehen. Dort ist meist ein Pauschalpreis zu zahlen, der wenn überhaupt nur unwesentlich höher ausfällt, aber alle Reisen im Beitragsjahr umfasst. Ein Versicherungsvergleich kann sich daher durchaus bezahlt machen.
Auch ist zu prüfen, ob eine Reiserücktrittsversicherung nicht vielleicht schon Bestandteil eines anderen Vertrages ist. So mancher Kreditkartenanbieter schließt einen automatischen Schutz mit ein, wenn der Urlaub mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Versicherungsschutz bei Schwangerschaft

Damit die Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft greift und die Stornierungskosten übernommen werden, darf der errechnete Entbindungstermin natürlich nicht in den Reisezeitraum fallen. Dies aber setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Reisebuchung, die Schwangerschaft bereits bekannt ist.
Wiegt die Schwangere sich dagegen noch in Unwissenheit oder tritt dieser besondere Umstand erst überraschend danach ein, so ist der Reiseversicherungsschutz jedoch gegeben. Im Zweifels- und Bedarfsfall ließe sich der Feststellungszeitpunkt über den Mutterpass nachweisen.

Gründe bei denen die Kostenübernahme erfolgt:

  • berechneter Geburtstermin fällt auf den Reisezeitraum
  • durch den Arzt attestierte Unzumutbarkeit eines Reiseantritts
  • unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen treten auf

Wann die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt:

  • errechneter Entbindungstermin fällt auf die Reisezeit und war bei der Buchung bekannt
  • Vorliegen einer Risikoschwangerschaft bei Versicherungsabschluss
  • Stornierung als reine Vorsichtsmaßnahme ohne triftigen Grund
  • Fluggesellschaft lehnt es ab, die Schwangere aufgrund des Schwangerschaftsfortschritts noch zu befördern

Reiserücktrittsversicherung für den Partner

Liegen ausreichende Gründe für einen Reiserücktritt vor, so zahlt die Versicherung nicht nur die Stornierungskosten der Schwangeren selbst, sondern auch die ihres Partners oder Ehemanns. Voraussetzung dafür ist im Regelfall aber, dass dieser ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat.
Insbesondere bei einem Familienurlaub ist daher auf einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Familienangehörige zu achten. Nur wenn dieser gegeben ist, erstattet die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft die entstandenen Stornokosten für die nicht wahrnehmbare Reise.

Worauf Schwangere beim Fliegen sonst noch achten sollten

Über die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaftskomplikationen hinaus, sollte natürlich auch auf die Bestimmungen der Fluggesellschaften geachtet werden, was das Fliegen in der Schwangerschaft betrifft. Viele Airlines befördern Schwangere nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche, um so die erhöhte Gefahr plötzlich auftretender Wehen über den Wolken zu minimieren. Ggf. kann auch ein ärztliches Attest durch den Frauenarzt verlangt werden, welches das Risiko einer Frühgeburt weitestgehend ausschließen soll.

Außerdem besteht bei längeren Flügen ein erhöhtes Thromboserisiko. Daher wird Schwangeren während des Fluges empfohlen Kompressionsstrümpfe zu tragen, um so die Blutzirkulation im Gang zu halten, sodass keine Thrombose im Flugzeug entsteht.
Es wird jedoch allgemein dazu geraten, längere Flugzeiten in der Schwangerschaft zu vermeiden. Eine Flugdauer von maximal fünf Stunden ist eine häufige Empfehlung für schwangere Frauen.

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