Fliegen in der Schwangerschaft

Viele Schwangere wollen mit dem Partner vor der Geburt noch in den Urlaub fahren, um ein letztes Mal alleine Sonne zu tanken zu können. Das ist auch verständlich, wird ein entspannter Strandurlaub, wenn das Baby da ist, vorerst nicht mehr so einfach möglich, wie bisher sein.
Doch dürfen Frauen in der Schwangerschaft überhaupt fliegen? Und können die Fluggesellschaften, Schwangeren sogar den Zutritt ins Flugzeug verwehren und damit die Flugreise verbieten?

Schwangere lässt Flugzeug fliegen

Grundsätzlich stellt fliegen in der Schwangerschaft kein Problem dar. Es gibt jedoch einige Dinge, die schwangere Frauen vor dem Reiseantritt und Einstieg ins Flugzeug beachten sollten.

Optimaler Zeitpunkt zum reisen in der Schwangerschaft

Der optimale Zeitpunkt während der Schwangerschaft zu reisen, ist das zweite Trimester: Ab der 14. SSW. ist die Schwangerschaftsübelkeit meist kein Thema mehr und bis zur 27. sollte auch der Bauch noch nicht zu sehr einschränken.

Fliegen im ersten Trimester sollte weitestgehend vermieden werden, da das Baby während der ersten drei Monate seine sensible Entwicklungsphase durchmacht. In dieser Zeit der Frühschwangerschaft entwickeln sich seine lebensnotwendigen Organe.

Im letzten Drittel der Schwangerschaft, sollten keine großen Reisen mehr angetreten werden. Nicht nur, dass es mit dem kugelrunden Bauch fortan immer schwieriger wird etwas zu Unternehmen, sondern auch weil es sich so langsam in Richtung der Zielgeraden bewegt.
Frühzeitige Wehen sind möglich und wünscht man sich in dem Fall eine Behandlung oder Geburt nach den hierzulande geltenden medizinischen Standards. Diese sind in vielen anderen Ländern der Welt nicht gewährt. Auch fliegt die Hebamme nicht mit in den Urlaub und wäre somit bei einer frühzeitigen Geburt nicht zur Stelle.

Ab wann die Fluggesellschaften das Fliegen verbieten

Bis zum ende der 27. Schwangerschaftswoche nehmen die meisten Fluggesellschaften Frauen in der Schwangerschaft ohne irgendwelche Einwände mit. Danach verlangen viele ein aktuelles ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass keine Risikoschwangerschaft vorliegt, es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Wehen in den nächsten 72 Stunden einsetzen und auch sonst keine akuten Bedenken gegen eine Flugreise sprechen. Mit einer solchen Bescheinigung des Frauenarztes, nehmen die meisten Airlines Schwangere bis zur 36. SSW. in ihren Flugzeugen mit.

So handhaben es die Airlines im einzelnen:

  • Lufthansa: Bis zum Ende der 36. SSW. problemlos möglich. Ab der 28. SSW. wird das Mitführen eines Attests empfohlen. Frauen mit Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften werden nur bis Ende der 28. SSW. mitgenommen. (Details)
  • Condor: Um in der Schwangerschaft mit Condor fliegen zu dürfen, wird ab der 28. SSW. ein Attest vom Arzt benötigt, welches am Flugtag nicht älter als zehn Tage sein darf. Bis zur 36. SSW. befördert Condor schwangere Passagiere. Bei Mehrlingsschwangerschaften verkürzt sich der Zeitraum auf bis zum ende der 32. Woche. (Details)
  • Eurowings: Bei unkompliziert verlaufenden Schwangerschaften ist ein Flug mit Eurowings bis einschließlich der 36. SSW. möglich. Der Mutterpass ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. (Details)
  • Ryanair: Ab der 28. SSW wird eine „Fit to Fly“-Bestätigung verlangt. Mehrlingsschwangerschaften sind bis zum Ende der 32. SSW. und gewöhnliche bis einschließlich der 36. SSW. mit Ryanair gestattet. (Details)
  • Air Berlin: Bis zu vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (36. SSW.) nahm AirBerlin schwangere Passagiere mit. Der Mutterpass war auf Verlangen vorzulegen.
  • easyJet: Schwangere mit einem erwarteten Baby können bis zum Ende der 35. SSW. mit easyJet fliegen. Bei Mehrlingen nur bis einschließlich der 32. Woche. (Details)
  • Turkish Airlines: Zwischen der 28. und 35. SSW. wird ein ärztliches Attest verlangt, welches nicht älter als sieben Tage zurück ausgestellt worden sein darf. Bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften nimmt Turkish Airlines Frauen in der Schwangerschaft nur bis zum Ende der 31. in seinen Flugzeugen mit. (Details)
  • British Airways: Ab der 28. SSW. wird ein Attest durch den Arzt oder die Hebamme verlangt, in dem eine komplikationsfreie Schwangerschaft, sowie das ungefähre Geburtsdatum bescheinigt wird. Die zusätzliche Vorlage des Mutterpasses kann verlangt werden. Bei Mehrlingsschwangerschaften kann bis zum Ende der 32. SSW., sonst bist einschließlich der 36. SSW. geflogen werden. (Details)
  • American Airlines: Internationale Flüge sind 30 Tage vor dem errechneten Geburtstermin durch ein maximal 48 Stunden vor dem Flug ausgestellten ärztlichen Schreibens auf Unbedenklichkeit zu bescheinigen. Zehn Tage vor der errechneten Entbindung ist eine gesonderte Genehmigung durch das „Special Assistance Team“ vom American Airlines einzuholen. Ab sieben Tage vor dem errechneten Termin wird in der Regel ein Fliegen mit Amercian Airlines nicht mehr gestattet. (Details)
  • Alitalia: Bei Flügen vier Wochen vor dem erechneten Entbindungstermin ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die letzten sieben Tage der Schwangerschaft ist ein Flug mit Alitalia nicht mehr gestattet. (Details)
  • Iberia: Ab der 28. SSW. wird ein Attest durch den Frauenarzt benötigt. Ab der 36. SSW. (bzw. ab der 32. SSW. bei Mehrlingen) wird die Flugzeugreise von Iberia nicht mehr empfohlen. (Details)
  • Wizz Air: Nach der 28. SSW. ist ein ärztliches Attest mitzuführen. WizzAir nimmt Frauen in der Schwangerschaft bis zum Ende der 34. SSW. in seinen Flugzeugen mit. (Details)
  • Emirates: Ab der 29. SSW. verlangt Emirates Airlines eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Arzt oder die Hebamme erforderlich. Dies erlaubt Flüge bis zur 36. Schwangerschaftswoche bzw. bei Mehrlingsschwangerschaften nur bist zur 32. Woche. Spätere Flüge sind anschließend nur noch durch die Genehmigung der medizinischen Abteilung von Emirates zulässig. (Details)
  • SunExpress: Bis vier Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin befördert SunExpress Frauen in der Schwangerschaft. Ein Attest wird nicht benötigt, jedoch ist der Mutterpass auf mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. (Details)
  • TUIfly: Schwangere können bis zur 36. SSW. mit TUIfly fliegen. Die Vorlage des Mutterpasses kann verlangt werden. Ein ärztliches Attest ist jedoch nicht notwendig. (Details)

Risiken beim Fliegen in der Schwangerschaft

Neben dem vom Fliegen selbst unabhängigen Risiko einer Frühgeburt über den Wolken, welches durch das ärztliche Attest weitestgehend auszuschließen ist, besteht auch das einer Thrombose. Insbesondere Frauen in der Schwangerschaft sollten daher während des Fluges Kompressionsstrümpfe tragen, um die Blutzirkulation im Gang zu halten.

Durch die erhöhte Strahlenbelastung im Flugzeug, können Fehlbildungen beim Baby oder eine Fehlgeburt begünstigt werden. Dieses Risiko besteht jedoch nur bei Vielfliegern (z. B. Flugbegleiterinnen), die hunderte von Flügen in der Schwangerschaft absolvieren. Für Gelegenheitsflieger besteht dagegen keine Gefahr durch Strahlen für das Kind. Auch nicht bei zwei nah aufeinanderfolgenden Langstreckenflügen.

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