Elternzeit beantragen

Elternzeit steht allen Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu. Damit sie ihren Anspruch wahren können, ist es wichtig den Antrag fristgerecht beim Arbeitgeber einzureichen. Natürlich gibt es bei der Antragstellung auch noch weiteres zu beachten. Eine Hilfsstellung kann dabei sicherlich unser kostenloser Elterngeld Musterantrag im Rahmen dieses Artikels sein.

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Elternzeit-Anspruch

Die Elternzeit bezeichnet den Zeitraum nach der Geburt, in dem der Arbeitgeber Eltern unbezahlt für die Betreuung ihres Babys freistellt. Sie wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt während der ersten zwölf Monate durch das Elterngeld Plus.

Insgesamt besteht ein Elternzeit-Anspruch auf maximal drei Jahre. Er kann von beiden Elternteilen unabhängig voneinander oder auch gemeinsam genommen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Eltern ihren Nachwuchs selbst betreuen und erziehen, sowie mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Die Elternzeit der ersten beiden Jahre kann gestückelt werden, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Andernfalls ist sie an einem Stück zu nehmen oder entsprechend zu verkürzen.
Für das dritte Jahr besteht ein gesetzlicher Anspruch, dieses auch später noch bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen zu können.

Elternzeit-Antrag stellen

Damit es später keine Probleme mit der gesetzlich zustehenden Elternzeit gibt, gilt es bei der Antragstellung natürlich einiges zu beachten. In jedem Fall sollte der Antrag schriftlich erfolgen und auch auf gleicher Weise durch den Arbeitgeber bestätigt werden.
Dabei ist eine Frist von sieben Wochen zu wahren. Um sicher zu gehen, empfiehlt es sich den Antrag per Einschreiben zu senden oder vom Arbeitgeber quittieren zu lassen

Die Länge der Elternzeit ist bereits im Antrag mit anzugeben. Sie gilt als verbindlich, kann jedoch nachträglich mit Zustimmung durch den Arbeitgeber geändert werden. Lediglich über das mögliche dritte Jahr lässt sich auch später noch frei entscheiden.

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. Bis zu 30 Stunden pro Woche sind möglich.
Der Teilzeitwunsch sollte jedoch frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen werden, damit er aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht abgelehnt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zwischenzeitig eine Ersatzkraft eingestellt wurde.

Mütter in Elternzeit

Da die Elternzeit erst nach dem achtwöchigen Mutterschutz beginnt, reicht und empfiehlt es sich, den Antrag erst binnen einer Woche nach der Geburt zu stellen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten weitet sich der Mutterschutz sogar auf zwölf Wochen aus, sodass für die Antragstellung fünf Wochen nach der Entbindung Zeit bleiben.

Wichtig zu wissen ist, dass der Mutterschutz beginnend ab der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird. Bei einer einjährigen Elternzeit, endet diese also bereits am Tag vor den ersten Geburtstag des Kindes und nicht acht bzw. zwölf Wochen später.

Väter in Elternzeit

Natürlich können auch Väter Elternzeit nehmen. Für sie ist die Planung jedoch nicht so einfach. Bedingt durch die Siebenwochenfrist lässt sich schließlich nur am errechneten Geburtstermin orientieren.

Kommt das Baby etwas früher zur Welt, greift die Elternzeit noch nicht. Und so muss Papa seinen beruflichen Pflichten weiterhin bis zum im Antrag angegebenen Datum nachgehen.
Umgekehrt kann die Elternzeit aber auch schon beginnen, ehe der Nachwuchs überhaupt da ist. Da das Elterngeld aber erst mit der Geburt gezahlt wird und der Lohn bereits früher aussetzt, ist mit finanziellen Einbußen zu rechnen.

Zwar genießen auch Väter einen Sonderkündigungsschutz, jedoch greift dieser erst acht Wochen vor der Elternzeit. Mit den Vorhaben sollten Männer daher nicht zu früh hausieren gehen, um unter Umständen keine böse Überraschung zu riskieren. Optimal ist es also, den Elternzeit-Antrag frühestens acht und spätestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber einzureichen.

Elternzeit Musterantrag

Natürlich ist der eigene Antrag schnell geschrieben. Dennoch kann gerne auch unser Elternzeit Musterantrag als Formulierungshilfe dazu genutzt werden.

Sehr geehrte(r) [Frau/Herr] [Name des Personalverantwortlichen],

zwecks Erziehung und Betreuung meines zusammen in einem Haushalt lebenden Kindes [Vorname] ([Geburtsdatum, ggf. voraussichtliches]) beantrage ich hiermit, unter Wahrung der gesetzlichen Siebenwochenfrist, den Beginn meiner Elternzeit zum [Datum, mind. sieben Wochen in Zukunft].
Nach der [Dauer in Monate]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum] selbstverständlich wieder voll zur Verfügung.

Gerne bin ich bei Bedarf vorab auch zu einen klärendem Gespräch bereit.

Mit der bitte um schriftliche Bestätigung meines Antrags auf Elternzeit, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

[Name & Unterschrift]

Der Elternzeit Antrag kann aber auch direkt als Vorlage mit Adressfeld (für Apple Pages, Microsoft Office Word, LibreOffice Write oder einer anderen kompatiblen Textverarbeitung) zur weiteren Bearbeitung kostenlos heruntergeladen werden.

Die Platzhalter in der Vorlage sind gem. den persönlichen Angaben zur eigenen Person und der Elternzeit zu ersetzen. Weitere Anpassungen und Änderungen am Dokument sind selbstverständlich ebenso möglich.

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