Schwangere geht in Elternzeit
Eine Babypause steht einer jeden frischen Mutter, wie auch Vater nach der Geburt ihres Kindes zu. Die Elternzeit beträgt bis zu drei Jahre und wird über das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Zur Inanspruchnahme muss fristgerecht ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden.
Artikel zum Bild: Elternzeit beantragen