Taufpatenschaft – Aufgaben und Pflichten von Patentante & Patenonkel

Viele Eltern, die selbst getauft sind, wollen auch ihre Kinder taufen lassen. Natürlich stellt sich da die Frage, wer überhaupt die Patenschaft mit der Taufe übernehmen soll. Die Wahl der Pateneltern sollte nämlich gut überlegt sein, denn das kirchliche Amt bringt einige an Aufgaben und Pflichten mit sich. Außerdem stellt auch die Kirche einige Anforderungen an die Patentante oder den Patenonkel.

Patentante trägt Baby bei der Taufe

Aufgaben und Pflichten von Taufpaten

Aus kirchlicher Sicht haben Pateneltern die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten. Außerdem sollen sie die Eltern sowohl moralisch, als auch in Erziehungsfragen unterstützen. Mit seinem Amt bürgt der Taufpate dabei für den Glauben des Täuflings.

Häufig wird angenommen, dass die Patenschaft zur Kindesfürsorge verpflichtet, wenn die Eltern frühzeitig verscheiden. Diese Annahme ist jedoch falsch und beruht auf eine frühere Üblichkeit. Das Patenamt berechtigt rechtlich nicht zur Übernahme der Vormundschaft. Ist dies gewünscht, so sollte dies vorzeitig durch ein Testament geklärt werden.

Grundsätzlich hat eine Taufpatenschaft mitsamt ihrer Pflichten heute einen deutlich geringeren Stellenwert als noch früher. In Sachen Erziehung wollen sich nur die wenigsten Eltern reinreden lassen und auch den Glauben leben sie mit ihren Kindern aus, wie es sonst in ihrer Familie üblich ist.
Auch den Pateneltern selbst geht es später immer mehr um die persönliche Beziehung zum Patenkind, als eine fromm-christliche Erziehung.

Rituale Aufgaben der Pateneltern bei der Taufe

Während der Taufe übernehmen die Pateneltern für gewöhnlich einige rituelle Aufgaben. Die Verteilung wird im Vorfeld bei der Taufplanung mit den Kindeseltern geklärt.

  • anzünden der Taufkerze
  • tragen des Täuflings am Taufbecken
  • aufsagen eines Taufspruches oder einer Fürbitte

Nicht unbedingt ein Ritual, aber ein übliches Geschenk als Taufpate ist eine Kinderbibel. Aus dieser speziellen Bibel für Kinder, können die Patentante und der Patenonkel, bei ihrem Besuch immer wieder mal vorlesen.

Voraussetzungen für eine Taufpatenschaft

Nicht jeder kann das Amt der Taufpatenschaft ausüben. Um überhaupt Patenonkel- oder -tante werden zu können, setzt die Kirche einige grundlegende Punkte voraus.

Bei einer Kindertaufe in der evangelische Kirche müssen die Paten:

  • zur Übernahme der Taufpatenschaft bereit sein
  • Mitglied einer christlichen Kirche sein
  • selbst konfirmiert oder im Jugendalter getauft sein
  • mindestens 14 Jahre alt sein

In der katholische Kirche wird von den Taufpaten vorausgesetzt:

  • zur Übernahme des Patenamtes bereit sein
  • Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein
  • selbst bereits gefirmt sein
  • mindestens 16 Jahre alt sein

Natürlich müssen die gewählten Pateneltern auch dazu in der Lage sein, den christlichen Glauben zu vermitteln. Dies wird seitens der Kirchengemeinde jedoch nicht extra geprüft. Es ist Aufgabe der Eltern, einen oder mehrere verlässliche Taufpaten für ihr Kind zu wählen.

Taufzeuge statt Patenschaft

Der Taufpate bzw. die Taufpatin bürgen in erster Linie, mit ihrem kirchlichen Ehrenamt, für den christlichen Glauben des Patenkindes. Die Kirche setzt daher voraus, dass auch der Pate ihr (oder einer anderen christlich-anerkannten Glaubensgemeinschaft) angehört. Ist dies nicht der Fall, so kann die katholische oder evangelische Patenschaft für ein Kind nicht übernommen werden. Stattdessen ist nach Kirchenrecht nur die Eintragung als zusätzlicher Taufzeuge zugelassen.

Taufzeugen tragen kein Amt in der Kirche. Sie sind bei der Taufe jedoch anwesend und können im Ablauf (z. B. Gebetsansprache, Bibelvers oder Taufspruch vorlesen, Taufkerze anzünden, etc.) ebenso integriert werden. Im Gegensatz zu den Taufpaten, erhalten sie zwar keine Patenbescheinigung, jedoch einen Taufzeugenschein vom Pfarramt.
Kirchenrechtlich haben Taufzeugen jedoch praktisch keine weitere Bedeutung. Es ist viel mehr ein Wunsch der Kindeseltern sie bei der Taufe mit einzubeziehen. Die Notwendigkeit eines Paten ersetzt der Zeuge nicht.

Taufe ohne Pateneltern?

Die Kirche sieht die Anwesenheit von mindestens eines Taufpaten vor. In der heutigen Zeit ist diese Voraussetzung jedoch immer seltener gegeben. Der Grund liegt weniger an geeigneten Persönlichkeiten, sondern viel mehr an der notwendigen Kirchenzugehörigkeit. Aus finanzieller Sicht treten beispielsweise immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Aber auch die multikulturelle Gesellschaft ist eine große Hürde. So können Muslime, aufgrund ihrer anderen Religion, nicht das Amt der römisch-katholischen oder evangelischen Patenschaft übernehmen. Auch die Zeugen Jehovas oder Mormonen sind ausgeschlossen.

Oftmals werden daher notgedrungen Patentante oder -onkel gewählt, die eigentlich nicht erste Wahr waren. Ist dies nicht gewollt oder findet sich gar niemand, sollte sich an den örtlichen Pfarrer gewendet werden, um gemeinsam nach einer Lösung (z. B. Gemeindepatenamt) zu suchen. In Ausnahmefällen ist auch eine Taufe ohne Pateneltern möglich.

Patentante und Patenonkel wählen

Die Wahl von Patentante und Patenonkel sollte seitens der Kindeseltern gut überlegt werden. Nach der Taufe bleibt dieses Amt bestehen und kann nicht mehr ausgetragen bzw. rückgängig gemacht werden. Auch ein ändern durch hinzufügen eines neuen Taufpaten ist seitens der Kirche nicht vorgesehen.
Im Evangelischen erlöschen die Pflichten als Pate nach der Konfirmation (ca. im Alter von 14 Jahren) des Kindes. Der katholische Glaube sieht in diesem Amt eine lebenslange Verpflichtung gegenüber dem Täufling. Lediglich der Kirchenaustritt hebt die Patenschaft auf.

Sinnlich spielt der Glaube bei der Taufe natürlich eine wichtige Rolle. Es ist jedoch eine Entscheidung der Eltern, ob sie ein frommes Christensein oder „nur“ die kirchliche Grundüberzeugung von den Kindespaten erwarten.
Bei der Taufpatenwahl kommt es den meisten vielmehr darauf an, dass sich zwischen dem Patenonkel bzw. -tante eine freundschaftlich-vertraute Beziehung entwickeln kann. Die Nähe beider Parteien spielt daher eine wichtige Rolle.

Geschwister als Pateneltern

Viele Eltern wählen ihre Geschwister als Pateneltern. Durch die familiär lebenslange Beziehung erhoffen sie sich eine engere Bindung zwischen ihnen und dem Kind. Diese Patenschaftswahl ist (bei entsprechender Kirchenangehörigkeit) natürlich problemlos möglich.
Dennoch sollte im Hinterkopf behalten werden, dass die Familienbindung auch ohne eine Taufpatenschaft besteht. Als Tante und Onkel sind sie schließlich sowieso Bestandteil der Familie.

Gerne fällt daher auch die Wahl vertrauensvoll auf die besten Freunde als Taufpaten. Ohne ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis können Patenonkel und -tante Anregungen von außen geben.

Wie viele Taufpaten?

Eine Garantie dafür, dass die gewählten Pateneltern ihr Amt auch wirklich ein Leben lang ernst nehmen, gibt es jedoch nicht. Sowohl mit Freunden, als auch den Geschwistern bzw. der Familie kann sich zerstritten werden, sodass der Kontakt abbricht. Ebensowenig lässt sich bei beiden Möglichkeiten voraussehen, wie ernst die Patenschaftsverpflichtung letztendlich wirklich genommen wird. Häufig wird daher mehr als nur ein Taufpate gewählt.

Ganz klassisch werden zwei Pateneltern gewählt. Meistens eine Patentante, sowie ein Patenonkel. Der Kirche reicht jedoch ein einziger Taufpate aus, wobei sich in Ausnahmefällen auch auf keinen mit dem Pastor geeinigt werden kann. Nach oben hin sind grundsätzlich zwar keine Grenzen gesetzt, jedoch empfehlen viele Gemeinden maximal zwei bis vier Paten.

Müssen alle Paten bei der Taufe anwesend sein?

Die Taufpaten sollten natürlich alle bei der Taufe auch anwesend sein. Unter gewissen Umständen ist dies aber nicht immer möglich. So kann beispielsweise eine Krankheit, das Erscheinen am Tauftag verhindern. Nicht selten ist aber auch die Patentante selbst schwanger und plötzlich hat es das Baby doch etwas eiliger, als eigentlich geplant.
Sicherlich wäre eine Möglichkeit, das Tauffest abzusagen und zu verschieben. Doch dies wollen die meisten Eltern natürlich vermeiden. Ein triftiger Grund für diesen Schritt wäre vielmehr, wenn das Kind zu krank für seine Taufe ist.

Sollte der Fall eintreten, dass ein gewünschter Taufpate nicht in der Kirche anwesend sein kann, so ist dies mit dem Pfarrer zu besprechen. Auch wenn es natürlich nicht Sinn der Sache ist, ermöglichen sie in Einzelfällen auch mal eine Patenschaft ohne direkte Anwesenheit des Paten. Manchmal wird auch eine andere Person verlangt, die den Verhinderten an diesem Tag vertritt. Dies ist aber keine Selbstverständlichkeit und abhängig vom Pastor bzw. der Gemeinde!

Entschuldbare Gründe eines Fernbleiben kann es selbstverständlich immer mal geben. Bei der Taufpatenwahl sollte aber berücksichtigt werden, ob jemand generell zuverlässig oder eher unzuverlässig ist.

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