Übersicht aller U-Untersuchungen bis zum fünften Lebensjahr

Die U-Untersuchungen sind wesentlicher Bestandteil der kindlichen Gesundheitsvorsorge. Während der zehn Vorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) wird der Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Babys bzw. Kleinkindes durch einen Kinderarzt überprüft. Sie sollen sicherstellen, dass mögliche Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Außerdem werden die U-Termine auch für empfohlene Impfungen im Kindesalter genutzt.

Kinderarzt macht U-Untersuchung beim Kind

Alle U-Untersuchungen (U1 bis U9) von der Geburt an

Von der Geburt an bis hin zum Schulalter sind zehn U-Untersuchungen durch einen Kinderarzt vorgesehen. Ein Großteil dieser fällt auf das erste Lebensjahr des Babys. Später finden sie alle ein bis zwei Jahre in vorgegebenen Zeiträumen statt.

  1. U1: direkt nach der Geburt
  2. U2: zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
  3. U3: zwischen der 4. und 6. Lebenswoche
  4. U4: zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
  5. U5: zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat
  6. U6: zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat
  7. U7: zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
  8. U7a: zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  9. U8: zwischen dem 43. und 48. Lebensmonat
  10. U9: zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat

Die Teilnahme an den U-Untersuchungen wird im U-Heft bestätigt. Darin finden außerdem die Untersuchungsergebnisse und Angaben über die körperlichen Platz. Es ist ratsam, dass Untersuchungsheft in einer Schutzhülle aufzubewahren. Eine solche schützt nicht nur vor äußerlichen Beschädigungen sondern macht das gelbe Heft auch deutlich ansehnlicher.

U1 – Untersuchung direkt nach der Geburt

Die U1 ist die Erstuntersuchung des Neugeborenen direkt nach der Geburt. Sie wird von einem Geburtshelfer, der Hebamme oder dem Frauenarzt in der Klinik bzw. dem Geburtshaus durchgeführt.

  • AGPAR-Test (A = Atmung; P = Puls; G = Grundhaltung; A = Aussehen (Hautkolorit); R = Reflexe)
  • Feststellung eventueller Geburtsverletzungen oder Fehlbildungen am Säugling
  • ggf. verschlucktes Fruchtwasser absaugen
  • PH-Wert-Bestimmung des Nabelschnurblutes, zur Geburtsstress-Beurteilung (ein Wert von unter 7 kann auf einen Sauerstoffmangel beim Baby während der Geburt hindeuten)
  • Dokumentation von Größe, Kopfumfang und Geburtsgewicht im U-Heft
  • Gabe von Vitamin K (sofern von den Eltern gewünscht), zur Unterstützung der Blutgerinnung

U2 – Untersuchung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

Wie auch alle weiteren, wird die U2-Untersuchung durch den Kinderarzt durchgeführt. Für gewöhnlich ist es zwischen dem dem dritten und zehnten Lebenstag der erste Besuch in der Kinderarztpraxis. Bei einem möglicherweise längeren Klinikaufenthalt, findet die zweite U-Untersuchung aber auch noch dort statt.

Die Untersuchung U2 fällt für das Baby relativ gründlich aus, da sich einige mögliche Störungen häufig erst ein paar Tage nach der Geburt zeigen.

  • Dokumentation von Größe, Kopfumfang und Körpergewicht im U-Heft
  • prüfen der Atemfrequenz (30 bis 50 mal pro Minute) und abhören der Lunge auf abnormale Atemgeräusche
  • messen der Herzfrequenz (100 bis 140 mal pro Minute)
  • äußerliche Beurteilung der Haut bzw. Hautfarbe als Indiz für Gelbsucht (Ikterus), Herzfehler, Blutarmut und Infekte
  • testen der kindlichen Reflexe (Greifreflex, Suchreflex, Schreitreflex, Nackenreflex und Mororeflex)
  • Beurteilung der Verdauung, des Afters und der Geschlechtsorgane
  • Stoffwechsel-Test (am fünften Lebenstag; ggf. auch durch die Nachsorgehebamme)

U3 – Untersuchung zwischen der 4. und 6. Lebenswoche

Zwischen der vierten und sechsten Lebenswoche des Babys wird es Zeit für die dritte U-Untersuchung. Sofern sich die U2 noch mit dem Krankenhausaufenthalt geschnitten hat, ist aber üblicherweise spätestens die U3 Vorsorgeuntersuchung der Zeitpunkt, bei dem es erstmalig in die Kinderarztpraxis geht.

  • Dokumentation von Körpergröße, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • genaue Untersuchung des Hüftgelenks inkl. Ultraschall (das Hüftgelenksultraschall wird aber evtl. auch schon bei der U2 gemacht)
  • prüfen auf Schiefhalshaltung und Sichelfüßchen
  • sorgfältige Untersuchung des Organsystems
  • Untersuchung des zentralen Nevensystems
  • Beurteilung der bisherigen geistigen und sozialen Entwicklung
  • Prüfung der Motorik, Reflexe und Sinnesorgane

U4 – Untersuchung zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat

Die Untersuchung U4 wird zwischen dem dritten und Lebensmonat durch den Kinderarzt vorgenommen. Es ist die erste Vorsorgeuntersuchung, bei der das Baby geimpft wird.

  • Dokumentation von Körpergröße, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • prüfen des Gehörs (dreht sich das Köpfchen zur Geräuschquelle), der Augen (verfolgen einen Gegenstandes aus der Rückenlage heraus)
  • Beobachtung von gezielten Greifen, Lächeln oder Hände zum Mund führen
  • prüfen ob das Baby sein Köpfchen in der Mittel- und Bauchlage halten kann
  • beobachten ob die Beine in Bodenrichtung gestemmt werden, wenn es leicht über einen festen Untergrund gehalten wird
  • feststellen unterschiedlicher Schreitöne, statt nur die Lautstärke zu variieren
  • 7-fach-Impfung gegen Keuchhusten, Hepatitis B, Diptherie, Haemophilus Influenza B, Kinderlähmung (Polio), Pneumokokken und Tetanus

U5 – Untersuchung zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat

Im sechsten bis siebten Monat auf dieser Welt wird es für das Baby Zeit für die U5-Untersuchung. Hier erhält es in der Regel auch den zweiten Teil der empfohlenen Mehrfachimpfung aus der U4.

  • Dokumentation von Größe, Kopfumfang und Körpergewicht im U-Heft
  • Prüfen der Haut auf entstandene Muttermale oder Blutschwämmchen
  • Beurteilung der Entwicklungsfortschritte (Reizreaktionen, Hörfähigkeit und Beweglichkeit)
  • Testen der Reflexe (Aufstütz- & Fußgreif-Reflex) und Lagereaktionen
  • prüfen ob die ersten Milchzähne kommen
  • zweiter Teil der Mehrfachimpfung aus der U4 (sofern noch nicht vorzeitig erfolgt)

U6 – Untersuchung zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat

Zwischen dem zehnten bis zwölften Lebensmonats steht die U6 an. Die sechste Vorsorgeuntersuchung ist gleichzeitig auch die letzte im ersten Lebensjahr des Babys.

  • Dokumentation von Körpergröße, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • Prüfung der Körper- und Raumwahrnehmung
  • Beurteilung der Grob- und Feinmotorik, von Hand- und Augenkoordination, sowie der sozialen und emotionalen Entwicklung des Babys
  • prüfen der sprachlichen Entwicklung
  • feststellen ob sich bei einem Jungen die Vorhaut bereits etwas gelöst hat und die Hoden im Hodensack liegen

U7 – Untersuchung zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat

Zum Zeitpunkt der U7 ist aus dem Baby bereits ein Kleinkind geworden, dass seit der letzten U-Vorsorgeuntersuchung viel neues erlernt hat.

  • Dokumentation von Größe, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • Beurteilung des körperlichen, motorischen, sprachlichen und sozialen Entwicklungsfortschritts
  • prüfen der Sinnesorgane

U7a – Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat

Die U7a wurde erst vor rund zehn Jahren mit zu den U-Untersuchungen beim Kinderarzt aufgenommen. Sie folgt ein Jahr später nach der regulären U7-Untersuchung und damit zwischen dem 24. und 36. Lebensmonat des Kleinkindes.

  • Dokumentation von Körpergröße, Kopfumfang und Körpergewicht im U-Heft
  • Prüfung der Sinnesorgane, um z. B. Hör- oder Sehstörungen frühzeitig zu erkennen und ggf. zu behandeln
  • Beurteilung des Immunsystems (hat das Kind häufige Infektionen?)
  • Feststellung von Verhaltensauffälligkeiten

U8 – Untersuchung zwischen dem 43. und 48. Lebensmonat

Mit vier Jahren geht es zur U8. Lange Zeit war dies die einzige U-Untersuchung nach der U7. Meist geht das Kind auch schon in den Kindergarten und fremdelt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, sodass es sich gegenüber den Arzt aufgeregt und interessiert zeigt.

  • Dokumentation von Größe, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • gründliche Prüfung des Hör- oder Sehvermögens
  • Beurteilung der sozialen und emotionalen Entwicklung
  • Kontrolle der symmetrischen Entwicklung des kindlichen Skelettsystems
  • beurteilen der sprachlichen Entwicklung
  • Tuberkulin-Test

U9 – Untersuchung zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat

Schon bald geht es in die Schule und mit der U9 steht zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat die letzte U-Untersuchung im Kleinkindesalter an.

  • Dokumentation von Körpergröße, Kopfumfang und Gewicht im U-Heft
  • Feststellen der Schultauglichkeit (u. a. anhand Verständnisauffassung und Intelligenz)
  • Beurteilung der sprachlichen Entwicklung
  • prüfen des Seh- und Hörvermögens
  • Einschätzung des Sozial- und Interaktionsverhaltens
  • Beurteilung auf Notwendigkeit einer Operation (z. B. bei Nabelbruch, Gaumen- oder Rachenmandeln)
  • Auffrischung wichtiger Impfungen

U10, U11, J1 und J2 Untersuchungen

Während des Schulalters sind noch vier weitere Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt vorgesehen: die U10, U11, J1 und J2. Anders als die U-Untersuchungen im Baby- bzw. Kleinkindesalter übernehmen jedoch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Kosten. Die Kostenübernahme sollte daher bereits im Vorfeld geklärt werden.

Nichteinhaltung der U-Untersuchungstermine

In den meisten Bundesländern herrscht eine Meldepflicht der Kinderärzte über versäumte Vorsorgeuntersuchungen. Werden die vorgesehene Zeiträume für die U-Untersuchungen nicht eingehalten und dies gemeldet, so werden die Eltern wegen des Versäumnisses angemahnt.

Grundsätzlich wird aber in allen Ländern dazu geraten, an den zehn U-Untersuchungen bis zum Schulalter teilzunehmen. Sie dienen schließlich dem Kindeswohl und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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