Schwangere Frau arbeitet
Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Davor schützt das Mutterschutzgesetz nach §9. Dabei gilt der Kündigungsschutz auch für Schwangere in der Probezeit. Nur eine außerordentliche Kündigung unter besonderen Umständen wäre während der Schwangerschaftszeit möglich.
Artikel zum Bild: Schwanger in der Probezeit
