Urlaub mit abgeschlossener Reiserücktrittsversicherung

Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten sich bei Buchung ihres Urlaubs auch um eine Reiserücktrittsversicherung kümmern. Insbesondere bei hochpreisigen Reisen, ist ein derartiger Versicherungsschutz zu empfehlen, um bei einer schwangerschaftsbedingten Absage nicht auf den Stornierungskosten sitzen zu bleiben.
Natürlich ist es wichtig zu wissen, in welchen Fällen die Rücktrittsversicherung überhaupt greift und die Kosten für den abgesagten Strandurlaub übernimmt. Dabei sollte selbstverständlich auch an den Partner bzw. Ehemann gedacht werden.

Artikel zum Bild: Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft

Schwangere Frau im Urlaub am Strand

Bildnachweis: morrowlight - Fotolia

« zurück zum Artikel